Kontrolle nach Unfall

Ongeval

Kfz-Sachverständige sind gesetzlich verpflichtet, Car-Pass über Fahrzeuge, die in einen schweren Unfall verwickelt waren, Meldung zu machen. Diese Meldung erfolgt über INFORMEX. Ein solches Fahrzeug darf nicht mehr im Straßenverkehr genutzt werden, bis es die Gutheißung durch eine spezifische „Kontrolle nach Unfall“ erhalten hat. Wenn Sie also einen Pkw kaufen, der noch einer „Kontrolle nach Unfall“ unterzogen werden muss, können Sie das Fahrzeug nicht zulassen, bevor es repariert und gründlich kontrolliert wurde.

Diese spezifische Kontrolle ist obligatorisch für Schäden an allen Komponenten, die für die Sicherheit der Insassen und anderer Verkehrsteilnehmer von besonderer Bedeutung sind. Dies gilt insbesondere für: Fahrgestell, Lenkung, Aufhängung und Bremssystem. Solange diese Kontrolle nicht durchgeführt wurde, bleibt dieser Vermerk auf dem Car-Pass bestehen.

Bitte beachten Sie, dass diese Pflicht ab dem 1. März 2019 in Kraft ist. Daher steht für Fahrzeuge, die Car-Pass vor diesem Datum durch Sachverständige gemeldet wurden, kein solcher Vermerk eingetragen.